Batteriegesetz

Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG.) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus unserem Sortiment in unserem Ladengeschäft (siehe Anbieterinformationen) unentgeltlich zurückgeben. Sie können diese aber auch ausreichend frankiert per Post an uns an die nachstehend aufgeführte Adresse zurücksenden. Wir werden sie dann – ebenfalls für Sie unentgeltlich – entsorgen.

Sie können Akkus und Batterien ebenfalls bei einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffs (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.Weitere Hinweise zum Batteriegesetz, insbesondere auch die Möglichkeit zum Download des Gesetzestextes finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de).